Brandschutzerziehung

 



Zu den Aufgaben der Gemeinden im Bereich des Brandschutzes gehört nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) auch die Förderung der Brandschutzerziehung. Die Feuerwehren wirken gemäß § 6 Abs. 2 dieses Gesetzes bei der Brandschutzerziehung mit. Seit 1999 gehört die Brandschutzerziehung damit zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr.

Kinder sollen schon in Grundschule und Kindergarten lernen, wie man Brände verhütet und vor allen Dingen, wie man sich im Brandfall richtig verhält. Hierzu gehört auch das korrekte Absetzen eines Notrufes.

Seit dem Jahr 2002 ist unsere Feuerwehr im Bereich der Brandschutzerziehung tätig. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule (Carl-Orff-Schule Fehlheim) werden

Wenn Sie Fragen zum Thema Brandschutzerziehung haben, können Sie sich gerne an unser Team Brandschutzerziehung wenden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Fehlheim im Bereich Brandschutzerziehung in

Grundschule und Kindergarten.